Ticket-Bestellungen unterliegen nicht dem Fernabsatzgesetz. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB regelt, dass das Gesetz auf Verträge über die
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung, keine Anwendung findet. Somit
sind die Bestellungen vom zweiwöchigen Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen und sind nicht übertragbar.